Osteopathie*
Karlsruhe

Osteopathie Praxis im Klinikum Karlsruhe

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Hinweis zur Osteopathie und AGB Praxis im Klinikum Karlsruhe

Rechtliche Lage der Osteopathie & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie den wichtigen Hinweis, was rechtlich und fachlich zu wissen ist über die Osteopathie als Heilkunde & die AGBs der Osteopathie Praxis im Klinikum Karlsruhe


RECHTLICHE HINWEISE ZUR OSTEOPATHIE


Wissenschaftliche Einordnung und Evidenz

Die Osteopathie sowie alle Fachbereiche (wie Kinderosteopathie, Sportosteopathie, Rationale Osteopathie etc.) sind nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin keine anerkannten Therapieverfahren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Anwendung manueller Osteopathie zur Behandlung, Linderung oder Heilung von Erkrankungen keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliegt.


Qualifikation nach Schweizer Standards

Die auf dieser Website genannten Qualifikationen (wie "Abschluss nach Schweizer Standard" oder die Erteilung einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung als Osteopath in der Schweiz) beziehen sich ausschließlich auf die dortige formelle, staatliche und interkantonale Reglementierung des Berufsstandes und legitimiert die Tätigkeit in der Primärversorgung im Gesundheitswesen der Schweiz. Die Hinweise auf die Registrierungen im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) und bei der Stiftung ASCA dienn nur zur Qualitätssicherung und Abrechnung mit Schweizer Komplementär - Zusatzversicherungen.

Wichtiger Hinweis:
Diese ausländischen Qualitäts- und Ausbildungsstandards ändern nichts an der oben beschriebenen Einordnung der Osteopathie als wissenschaftlich in der Medizin nicht anerkanntes Verfahren im Sinne der deutschen Rechtsprechung. Die alleinige maßgebliche rechtliche Grundlage für die Ausübung der Heilkunde in den in den Räumen meiner eigenständigen Kooperationspraxis am Standort des Klinikums Karlsruhe und bleibt die deutsche Heilpraktikererlaubnis.


Berufsrechtliche Regelungen
und Rechtsprechung

Die Anwendung der Osteopathie oder osteopathischer Verfahren ist in Deutschland rechtlich als Ausübung der Heilkunde eingestuft. Nach der maßgeblichen Rechtsprechung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 10.10.2019, Az. BVerwG 3 C 16.17 und Az. BVerwG 3 C 17.17 wird die Osteopathie in ihrer Gesamtheit als untrennbare Heilkunde gewertet. Die Rechtsprechung grenzt die Befugnisse hierzu wie folgt ab:

Vorbehalt für Ärzte und Heilpraktiker:
Die Durchführung osteopathischer Behandlungen setzt in Deutschland zwingend eine ärztliche Approbation oder eine uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis voraus. Eine sektorale (teilweise) Erlaubnis zur Ausübung der Osteopathie ist rechtlich nicht existent. (vgl. Bundesverwaltungsgericht Az. BVerwG 3 C 16.17 und Az. BVerwG 3 C 17.17)

Verbot einzelner Behandlungstechniken im Delegationsverfahren:

Ich praktiziere Osteopathie als eine Heilkunde im Rahmen der berufsrechtlichen Regelungen des Heilpraktikergesetzes.



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1)

Die Praxis Czepan, ansässig im Städtischen Klinikum Karlsruhe, Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe, wird als reine Bestellpraxis durch den Inhaber und Heilpraktiker Klaus Czepan geführt.

(2)

Durch die Inanspruchnahme einer Behandlung kommt ausschließlich ein Behandlungsvertrag mit dem Inhaber Klaus Czepan zustande; dieser ist alleiniger Inhaber aller Ansprüche aus dem Behandlungsverhältnis. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Vertragsverhältnis mit der Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH begründet wird.

§ 2 Terminvereinbarung und Ausfallhonorar

(1)

Die Praxis wird als Bestellpraxis im Stundenrhythmus geführt. Für eine Behandlungseinheit wird ein Pauschalhonorar in Höhe von 150,00 € berechnet.

(2)

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Patient verpflichtet sich, Termine im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.

(3)

Erfolgt keine oder eine verspätete Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin), wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 150,00 € fällig, sofern die Praxis den Termin nicht anderweitig vergeben konnte. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 3 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1)

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar im Anschluss an jeden Behandlungstermin.

(2)

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 4 Zahlungsverzug

Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Patient in Verzug, sofern er auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen wurde. In diesem Fall werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.

§ 5 Gerichtsstand

Sofern der Patient keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder es sich um einen Vertrag mit Kaufleuten handelt, ist Karlsruhe der ausschließliche Gerichtsstand. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese Fassung ist gültig seit 29.04.2026