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Osteopathie
Karlsruhe

0721 9742234


Praxis im Klinikum

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Osteopathie Praxis
im Klinikum Karlsruhe
Klaus Czepan

Gesundheit finden . . . ist ein Weg

•   Die Praxis ist im denkmalgeschützten Haus C aus rotem Sandstein im Raum C.203 im 1. OG (auf Badisch ist das der 2. Stock).
•   Gehen Sie in den Haupteingang unter dem Balkon mit den 3 Arkaden auf der Giebelseite von Haus C.
•   Bitte nehmen Sie im Foyer entweder die grosse Treppe nach oben oder den Fahrstuhl links davon und drücken die 1.
•   Im Foyer vor der Praxis sind 3 Klappstühle als Wartebereich. Bitte nehmen Sie da Platz, Sie werden aufgerufen.
•   Toiletten sind links vom Treppenaufgang auf der Station.

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Osteopathie Praxis im Klinikum Karlsruhe
für Erwachsene Kinder Säuglinge Babys
Klaus Czepan
Heilpraktiker mit Ausbildung Osteopath
Moltkestr. 90     76133 Karlsruhe
Tel. 0721 9742234

Hinweis: Ein ´Osteopath´ ist kein Beruf im Gesundheitswesen, sondern eine Weiterbildung. Deshalb sind im Gesundheitswesen folgende Berufsbezeichnungen unlauterer Wettbewerb: Osteopathen, Osteopath oder Osteopathin, auch Osteopath Karlsruhe, Osteopathen Karlsruhe, Kinderosteopath und Kinderosteopathin, sowie berufliche Gleichstellungen mit "und", wie Arzt und Osteopath, Heilpraktiker und Osteopath.

Hinweis: Osteopathie ist kein wissenschaftlich anerkannt therapeutisches Verfahren. Aufgrund der wechselvollen Geschichte existiert keine verbindliche Definition, was Osteopathie oder Kinderosteopathie genau sind. Ich praktiziere die professionelle, rational vernünftige Richtung der Osteopathie. Durch eine Behandlung kommt kein Behandlungsvertrag mit der Städt. Klinikum Karlsruhe gGmbH zustande.

Laut Urteil des LG Karlsruhe Az. 14 O 49/14 KfH III vom 14. November 2014 gibt es keine wissenschaftlich abgesicherten Indikationen für manuelle osteopathische Behandlung zur Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden.

Es gibt auch keine Anwendungsempfehlungen für Osteopathie in bestimmten Lebensphasen, wie: Osteopathie sei gut in der Schwangerschaft, gut für Kinder und Babys, da eine dauerhaft positive Auswirkung nicht belegt ist. Derartige Werbung ist ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Ziff. 2 HWG Heilmittelwerbegesetz durch die Abgabe falscher Wirkungsversprechen.

© Copyright und Urheberrecht Klaus Czepan
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