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Behandlungstermine |
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Osteopathie Praxis |
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Gesundheit finden . . . ist ein Weg |
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Professioneller Osteopath |
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Ich arbeite rational naturwissenschaftlich evidenzbasiert und handfest gemäß AWMF Leitlinien und Cochrane Reviews. Deshalb reicht mir in der Regel ein Termin, um Wesentliches zu klären. In der Regel gibt es zeitnah einen Termin. Ich orientiere mich am Beruf eines Osteopathic Physician D.O der USA. Dies ist ein Arzt der wissenschaftlichen, evidenzbasierten Medizin. |
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Professionelle Osteopathie |
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Sollte nach einmaliger manueller Behandlung keine Beschwerdefreiheit oder keine Besserung der Beschwerden spürbar sein, dann ist eine derartige Behandlung allein nicht sinnvoll und man muß mit anderen Methoden nach Ursachen suchen. Dieses Prinzip gilt für jede Form professioneller manueller Behandlung. |
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Osteopathische Behandlung
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Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin in der Osteopathie Praxis im Klinikum Karlsruhe. Ein Termin dauert in der Regel eine Stunde. Auch in einer Bestellpraxis kann es in schwierigen Behandlungsfällen einmal zu leichten Verzögerungen kommen. Ich bitte dies zu entschuldigen und um Ihr Verständnis. |
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Bitte teilen Sie mir eine Absage von Terminen spätestens 24 Std. vorher mit. Erscheinen Sie nicht, ohne den Termin rechtzeitig abgesagt zu haben, berechne ich den Termin mit 150.- €. Dies ist so geregelt durch § 630a ff BGB. |
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Osteopathie Praxis im Klinikum Karlsruhe
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Hinweis: Ein ´Osteopath´ ist kein Beruf im Gesundheitswesen, sondern eine Weiterbildung. Deshalb sind im Gesundheitswesen folgende Berufsbezeichnungen unlauterer Wettbewerb: Osteopathen, Osteopath oder Osteopathin, Arzt und Osteopath bzw. Heilpraktiker und Osteopath. |
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Hinweis: Osteopathie ist kein wissenschaftlich anerkannt therapeutisches Verfahren. Aufgrund der wechselvollen Geschichte existiert keine verbindliche Definition, was Osteopathie oder Kinderosteopathie genau sind. Ich praktiziere die professionelle, rational vernünftige Richtung der Osteopathie. Durch eine Behandlung kommt kein Behandlungsvertrag mit der Städt. Klinikum Karlsruhe gGmbH zustande. |
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Laut Urteil des LG Karlsruhe Az. 14 O 49/14 KfH III vom 14. November 2014 gibt es keine wissenschaftlich abgesicherten Indikationen für manuelle osteopathische Behandlung zur Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden. |
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Es gibt auch keine Anwendungsempfehlungen für Osteopathie in bestimmten Lebensphasen, wie: Osteopathie sei gut in der Schwangerschaft, gut für Kinder und Babys, da eine dauerhaft positive Auswirkung nicht belegt ist. Derartige Werbung ist ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Ziff. 2 HWG Heilmittelwerbegesetz durch die Abgabe falscher Wirkungsversprechen. |
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