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Osteopathie
Karlsruhe

0721 9742234


Osteopathiepraxis

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Osteopathie Kosten

Osteopathie Praxis
im Klinikum Karlsruhe
Klaus Czepan

Gesundheit finden . . . ist ein Weg

Achtung Hinweis
Professioneller Osteopath im Klinikum. Sie erhalten bei mir osteopathische Behandlung, die Sie in dieser Art sonst nirgendwo bekommen.

Osteopath bin ich seit dem Jahr 2000 und habe über 12.000 Vollzeitstunden an Ausbildung, weit über 20.000 Std. Berufserfahrung und unterrichtete 10 Jahre an der Henammenschule im Städt. Klinikum Karlsruhe. Ich praktiziere keine osteopathische Esoterik, keine osteopathisch magische Bauchdrückerei, kein osteopathisch "selbstheilendes" Handauflegen, kein osteopathisch spiritistisches Kopfhalten, kein gefährliches Einrenken.

Ich arbeite rational naturwissenschaftlich evidenzbasiert und handfest gemäß AWMF Leitlinien und Cochrane Reviews. Deshalb reicht mir in der Regel ein Termin, um Wesentliches zu klären. In der Regel gibt es zeitnah einen Termin. Ich orientiere mich am Beruf eines Osteopathic Physician D.O der USA. Dies ist ein Arzt der wissenschaftlichen, evidenzbasierten Medizin.

Gebühren und Kosten einer Behandlung mit Osteopathie
Möglichkeit der Erstattung von Behandlungskosten


Ich arbeite im Stundenrhythmus, um effizient und mit möglichst wenigen Terminen ein Problem zu lösen. Die Behandlungsgebühr beträgt pauschal 150,- € für einen Termin. Es ist nicht generell notwendig, mehr als einmal beim Osteopathen zu erscheinen, bis sich etwas tut. Wenn es ein osteopathisches Problem ist, muß es in einer Behandlung besser sein.

Die Mitglieder der meisten gesetzlichen Krankenkassen erhalten die Kosten meiner osteopathischen Behandlung anteilig erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Bedingungen bei Ihrer Krankenkasse.

Private Krankenkassen können meine Gebühr erstatten. Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt nach Gebührenordnung für Heilpraktiker GeBüH – nichtamtliche Gegenüberstellung.

Erstattung durch die Beihilfe erfolgt nach der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4) Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen Dadurch könnte es in Einzelfällen zu einer etwas geringeren Erstattung durch die Beihilfe kommen. Ich kläre Sie vorab darüber auf.

Beihilfefähig sind gemäß § 13 i.V.m. § 6 Absatz 3 Satz 4 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Aufwendungen für Leistungen von Heilprakti- kerinnen und Heilpraktikern, die in Anlage 2 zu § 6 Absatz 3 Satz 4 BBhV aufgeführt sind und die dort genannten Maßgaben erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass beihilfefähige Aufwendungen auf die in Anlage 2 genannten, angemessenen Höchstbeträge beschränkt sind.

Bitte teilen Sie mir eine Absage von Terminen spätestens 24 Std. vorher mit. Erscheinen Sie nicht, ohne den Termin rechtzeitig abgesagt zu haben, berechne ich den Termin mit 150.- €. Dies ist so geregelt durch § 630a ff BGB.

Osteopathie Praxis im Klinikum Karlsruhe
für Erwachsene Kinder Säuglinge Babys
Klaus Czepan
Heilpraktiker mit Ausbildung Osteopath
Moltkestr. 90     76133 Karlsruhe
Tel. 0721 9742234

Hinweis: Ein ´Osteopath´ ist kein Beruf im Gesundheitswesen, sondern eine Weiterbildung. Deshalb sind im Gesundheitswesen folgende Berufsbezeichnungen unlauterer Wettbewerb: Osteopathen, Osteopath oder Osteopathin, auch Osteopath Karlsruhe, Osteopathen Karlsruhe, Kinderosteopath und Kinderosteopathin, sowie berufliche Gleichstellungen mit "und", wie Arzt und Osteopath, Heilpraktiker und Osteopath.

Hinweis: Osteopathie ist kein wissenschaftlich anerkannt therapeutisches Verfahren. Aufgrund der wechselvollen Geschichte existiert keine verbindliche Definition, was Osteopathie oder Kinderosteopathie genau sind. Ich praktiziere die professionelle, rational vernünftige Richtung der Osteopathie. Durch eine Behandlung kommt kein Behandlungsvertrag mit der Städt. Klinikum Karlsruhe gGmbH zustande.

Laut Urteil des LG Karlsruhe Az. 14 O 49/14 KfH III vom 14. November 2014 gibt es keine wissenschaftlich abgesicherten Indikationen für manuelle osteopathische Behandlung zur Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden.

Es gibt auch keine Anwendungsempfehlungen für Osteopathie in bestimmten Lebensphasen, wie: Osteopathie sei gut in der Schwangerschaft, gut für Kinder und Babys, da eine dauerhaft positive Auswirkung nicht belegt ist. Derartige Werbung ist ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Ziff. 2 HWG Heilmittelwerbegesetz durch die Abgabe falscher Wirkungsversprechen.

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